Mindestaufenthalt 3 Übernachtungen
Preis für 2 Personen 80,- € pro Tag/Nacht/Wohnung
Mindestaufenthalt 3 Übernachtungen
Preis bis 4 Personen 95,- € pro Tag/Nacht/Wohnung
Zuzügl. 25,- € Endreinigung
Inklusive:
- Bettwäsche
- Handtücher
- Geschirrtücher
- Hygieneartikel (Toilettenpapier, Seife)
- Reisebett und Hochstuhl auf Wunsch vorhanden
Küche inkl. Geschirrspühltabs, (Geschirrspühlmittel )
Internet: WLAN verfügbar
Zahlungsbedingung: Vorauskasse per Überweisung,
per Paypal an doering-claudia@gmx.del bei Anreise
oder bei Anreise in Bar
Beherbergungssteuer ist bei Anreise in Bar zu zahlen
Liebe Gäste,
Die Landeshauptstadt Dresden erhebt seit dem 1. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer.
Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast. Besteuert wird der Aufwand des Beherbergungsgastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen privaten Übernachtung in einer Beherbergungseinrichtung (private Beherbergung). Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Beherbergungssteuer ist das jeweils für die einzelne Übernachtung geschuldete Entgelt.
Zum 1. Januar 2019 tritt eine Satzungsänderung hinsichtlich des Steuersatzes in Kraft.
Nach den bisher gültigen Bestimmungen der Beherbergungssteuersatzung beträgt die Beherbergungssteuer ein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle Euro-Cent. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt die Beherbergungssteuer 6 Prozent der Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle Euro-Cent.
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Dresden entgeltlich privat in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten, soweit nicht ausnahmsweise eine Steuerbefreiung besteht. Die Übernachtung auf Wohnmobilstandplätzen ist steuerpflichtig, sofern besondere Sanitärräume angeboten werden.