Familie

Claudia  Döring
Krippener Str. 15B
01259 Dresden

ferienwohnung-doering@gmx.de
Tel.: 0351 2030061 dienstl.

       0351 3113779 Privat

       0174 9636070 Mobil

 

 

 

Mindestaufenthalt  3 Übernachtungen

Preis   für 2 Personen   80,- € pro Tag/Nacht/Wohnung

 

 

Mindestaufenthalt 3 Übernachtungen

Preis   bis 4 Personen  95,- € pro Tag/Nacht/Wohnung

 

 Zuzügl. 25,- € Endreinigung

 

Inklusive:

- Bettwäsche

- Handtücher

- Geschirrtücher

- Hygieneartikel (Toilettenpapier, Seife)

- Reisebett und Hochstuhl auf Wunsch vorhanden

 

Küche inkl. Geschirrspühltabs,  (Geschirrspühlmittel )

 

Internet:  WLAN verfügbar

 

Zahlungsbedingung: Vorauskasse per Überweisung,

                              per Paypal an doering-claudia@gmx.del bei Anreise

                              oder bei Anreise in Bar

 

 

Beherbergungssteuer ist bei Anreise in Bar zu zahlen

 

 

Liebe Gäste,

Die Landeshauptstadt Dresden erhebt seit dem 1. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer.

Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast. Besteuert wird der Aufwand des Beherbergungsgastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen privaten Übernachtung in einer Beherbergungseinrichtung (private Beherbergung). Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Beherbergungssteuer ist das jeweils für die einzelne Übernachtung geschuldete Entgelt.

Zum 1. Januar 2019 tritt eine Satzungsänderung hinsichtlich des Steuersatzes in Kraft.

Nach den bisher gültigen Bestimmungen der Beherbergungssteuersatzung beträgt die Beherbergungssteuer ein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle Euro-Cent. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt die Beherbergungssteuer 6 Prozent der Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle Euro-Cent.

 

 

Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Dresden entgeltlich privat in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten, soweit nicht ausnahmsweise eine Steuerbefreiung besteht. Die Übernachtung auf Wohnmobilstandplätzen ist steuerpflichtig, sofern besondere Sanitärräume angeboten werden.

 

 

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beherbergungssteuer_d115.php?shortcut=beherbergungssteuer